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Cihan Yildirim
GT Pulverbeschichtung
Dieselstr., 66
33334 Gütersloh
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Telefon: | + 49 52 41 / 99 84 740 |
Telefax: | + 49 52 41 / 99 84 741 |
E-Mail: | info@gt-pulverbeschichtung.de |
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Datenschutz
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2.5 Gewährleistungs-& Haftungsausschluss Rohmaterial
Für die Einhaltung der unter 2.1 bis 2.4 beschriebene Spezifikationen ist der jeweilige Auftraggeber verantwortlich. Längle schließt die Haftung und Gewährleistung für fehlerhafte Beschichtungen aufgrund nicht entsprechenden Rohmaterials aus und behält sich das Recht vor, etwaige Schäden an Produktionseinrichtungen und entstehenden Zusatzaufwänden in Rechnung zu stellen.
3.1 Feuerverzinkte Ware
Beim Beschichten von feuerverzinkter Ware kann es, je nach Qualität des Stahles sowie der Zinkschicht, zu Ausgasungen beim Einbrennen kommen. Dies kann nicht ausgeschlossen werden und zu Krater-und Blasenbildung in der Beschichtung führen. Die Zinkschicht kann zudem die Haftung verringern. Daher wird keine Gewährleistung auf das optische Erscheinungsbild und die Haftung der Beschichtung von verzinkten Waren übernommen.
Folgende Maßnahmen können für eine möglichst hohe Qualität getroffen werden:
- Optimales Rohmaterial: Stahllieferant informieren,dass das Material pulverbeschichtet wird.
- Zinknasen und tropfen bei der Rohrware vermeiden
- Tempern vor der Beschichtung (gegen Aufpreis)
- Additive und Ausgasungsmittel dem Lack beimischen (gegen Aufpreis)
Gerne beraten wir Sie und bitten um Konaktaufnahme.
3.2 Stahl
Es wird keine Gewährleistung für Beschichtungen auf Stahlbauteile im Außenbereich gewährt. Edelstahlbeschichtung nur auf Anfrage.
3.3 Gusswerkstoff
Das Pulverbeschichten von Gussteilen kann zu Problemen hinsichtlich Haftung, erhöhter Korrosionsanfälligkeit und Ausgasungen beim Einbrennen führen. Es wird keine Gewährleistung auf die Beschichtung von Gusswerkstoffen übernommen. Gerne beraten wir Sie.
3.4 Überbeschichten von beschichteten Teilen
- Kann zu Kontaktproblemen und Haftungsproblemen führen.
- Kann zu Rückzieher bzw. Rücksprüheffekt auf der Oberfläche führen.
- Es muss angegeben werde, welche Art der Beschichtung besteht.
- Eventuell müssen Teile zuvor gestrahlt/angeschwellt werden.
- Eloxierte Waren müssen vorab analysiert werden.
- Probebeschichtungen sind eventuell notwendig.
4.2 Wareneingangskontrolle
Beim Wareneingang werden nur Packeinheiten kontrolliert, abgezählt und eingelagert. Die Inhalte und Stückzahlen in den Packeinheiten müssen mit Ihrem Bestellschein übereinstimmen.
Erst bei der Aufhängung erfolgt die Qualitätskontrolle, sowie die Feststellung der Fehl-/Übermengen der einzelnen Werkstücke. Die beschädigten Teile werden trotzdem beschichtet. Sie werden von unserer QS kontaktiert.
4.3 Verpackung
- Beschichtete Materialien trocken, überdacht und ohne Sonneneinstrahlung nicht für längere Zeit mit der Verpackung einlagern.
- Bei Feuchtigkeit (Kondenswasser) und Hitzeeinwirkung kann es zu Fleckenbildung oder Abdrücke durch die Verpackungsfolie auf der Besichtigung kommen.
4.4 Warenanlieferung und Bestellangaben
Es ist ein schriftlicher Bestellschein mit folgenden Informationen bei jeder Anlieferung von Rohwaren mitzuliefern oder vorab zu senden:
- Firmenname und Anschrift der Bestellfirma, Kommission
- Angebotsnummer bei jeder Teillieferung ( bei angebotenen Bestellungen)
- Artikelbezeichnung und Materialart der zu beschichtenden Teile
- Anzahl und Maße der zu beschichtenden Teile (wenn nötig inkl. Abwicklung)
- Definitive Farbangabe ( RAL,NCS,..,Farbnummer,Glanzgrad,Struktur bzw. Effekt)
- Aufhängebohrungen und Angaben der Sichtseiten